AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RateBoard GmbH

1. Allgemeines

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für Lieferungen und Leistungen in Zusammenhang mit Software-Lizenz-Produkten, insbesondere der von RateBoard angebotenen Softwarelösung mit deren Unterstützung Hotelbetreiber tagesaktuell die bestmöglichen Preise für noch unbelegte Hotelzimmer ermitteln können (nachstehend "SOFTWARE") einschließlich Dokumentationen (nachfolgend "PRODUKTE") der RateBoard GmbH (nachstehend "RateBoard").
  2. Der Kunde erklärt mit der Annahme des von RateBoard erstellten Angebots, diese AGB zu akzeptieren. Diese AGB gelten auch für Folgegeschäfte, auch wenn sie im Einzelfall nicht gesondert neu vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen oder wiederholten Widerspruch für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.
  3. Abweichungen von diesen AGB, sonstige Erklärungen und Zusagen durch RateBoard sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben werden, wobei E-Mail und sonstige elektronische Übermittlungsformen ausreichen.

2. Angebot, Vertragsabschluss, kostenloses Probemonat und Vertragslaufzeit

  1. Angebote von RateBoard sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Lieferfristen und Nebenleistungen, freibleibend. 
  2. Nach Kontaktaufnahme mit dem Kunden erstellt RateBoard auf Basis des vorhergehenden Informationsaustausches mit dem Kunden ein Angebot. Der Umfang der von RateBoard zu liefernden PRODUKTE und allenfalls notwendigen ergänzenden Dienstleistungen wird in Absprache mit dem Kunden in diesem Angebot individuell festgelegt.
  3. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag zustande. Unmittelbar nach der Annahme des Angebots durch den Kunden übermittelt RateBoard Log-in Daten an den Kunden. Ab dem ersten Log-in hat der Kunde für die Dauer eines Monats ein kostenfreies Rücktrittsrecht. Innerhalb dieses Monats kann der Kunde jederzeit durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung (E-Mail ist ausreichend) an RateBoard vom Vertrag zurücktreten. Der Zugang des Kunden wird unmittelbar nach dem Zugang der Rücktrittserklärung gesperrt. Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht an der Weiterverwendung der Software und ist für die Deinstallation der Software sowie der Schnittstelle (s Abschnitt 3.a.) selbst verantwortlich.
  4. Für den Fall, dass sich im Zuge der Implementierung der SOFTWARE in die bestehenden Systeme des Kunden herausstellen sollte, dass die Implementierung der SOFTWARE rechtlich oder technisch nicht möglich ist, behält sich RateBoard ein Rücktrittsrecht vor.
  5. Ist der Kunde vor Ablauf eines Monats nach dem ersten Log-in nicht vom Vertrag zurückgetreten, werden die vereinbarten Lizenzkosten, sofern nicht abweichend vereinbart, fällig.
  6. Die Laufzeit des Vertrages beträgt, sofern nicht abweichend vereinbart, zwölf Kalendermonate ab dem Zugang der Log-in Daten gemäß Abschnitt 2.c. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Kalendermonate, sofern ihn der Kunde nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zumindest drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres schriftlich (E-Mail ist ausreichend) kündigt.

3. Installation, Implementierung der Schnittstelle, Schulung und Beratung

  1. Für die Funktion der SOFTWARE ist die Implementierung einer Schnittstelle zur Software des Kunden notwendig. Der Kunde ist, sofern nicht abweichend vereinbart, für die ordnungsgemäße Installation der gelieferten PRODUKTE selbst verantwortlich. RateBoard kann dem Kunden auf Anfrage eine Liste mit Unternehmen aushändigen, welche die notwendige Implementierung der Schnittstelle durchführen. Der Zugang zur SOFTWARE ist, sofern erforderlich, erst nach erfolgreicher Implementierung der Schnittstelle möglich.
  2. Alle Kosten, die im Rahmen der Implementierung der Schnittstelle entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
  3. Sofern eine entsprechende Vereinbarung zu Installations-, Schulungs-, und Beratungsleistungen getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen kundenseitigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die erforderlichen Räumlichkeiten, Kommunikationswege, Unterlagen und Personal bereitgestellt sind. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen von RateBoard entsprechend. RateBoard kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand, insbesondere durch verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel, in Rechnung stellen.

4 Lieferfristen

  1. Von RateBoard genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als verbindlich zugesagt werden.
  2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, sofern nicht abweichend vereinbart. 
  3. RateBoard behält sich vor, Lieferfristen im Falle höherer Gewalt und allen von RateBoard nicht zu vertretenden Hindernissen, insbesondere im Zusammenhang mit der Implementierung von Schnittstellen (s Abschnitt 3.c), welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, angemessen zu verlängern.
  4. RateBoard ist im zumutbaren Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

5. Preise

  1. Preise und Lizenzgebühren verstehen sich in Euro, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Individuell zu gestaltende Dienstleistungen (Schulungen, Programmierleistungen, Beratung, etc. sowie Fahrtkosten und Wegzeiten) werden nach gesonderter Vereinbarung verrechnet.
  2. PRODUKTE, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.
  3. RateBoard behält sich vor, falls eine längere Lieferfrist als drei Monate ab Annahme des Angebots vereinbart ist, die Preise um möglicherweise entstandene Mehrkosten, welche zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung entstehen, maximal jedoch um 20% der Auftragssumme, anzupassen.
  4. Es wird die Wertbeständigkeit der für die SOFTWARE zu zahlenden Lizenzgebühren vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Verbraucherpreisindex 2025 (Basis: 2025 = 100), der seitens der Statistik Austria monatlich verlautbart wird, oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.
  5. Mit der Veröffentlichung von RateBoard Next führt RateBoard einheitliche Produktvarianten ein (PERFORMANCE und SMART, Abschnitt 6a). Unbeschadet und zusätzlich zur Wertsicherung nach lit. d ist RateBoard berechtigt, die Lizenzgebühren für Bestandskunden mit Vertragsabschluss bis 31.12.2026 einmalig an die jeweilige Produktvariante anzupassen: um bis zu 3 % in der Produktvariante PERFORMANCE bzw. um bis zu 6 % in der Produktvariante SMART (mit KI-ASSISTENT). Die Wahl der Produktvariante steht dem Kunden frei (Abschnitt 6a.i); erfolgt kein Verlangen nach PERFORMANCE, wird die SOFTWARE in der Variante SMART bereitgestellt. Diese zusätzliche Erhöhung wird für den jeweiligen Kunden erstmals zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sich sein Vertrag nach Abschnitt 2.f. verlängert, frühestens jedoch mit 1. März 2027. RateBoard wird den Kunden über die konkrete Erhöhung mindestens drei Monate (und auf jeden Fall rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist) vor dem jeweiligen Verlängerungszeitpunkt schriftlich (E-Mail ist ausreichend) informieren.

6. Eigentumsvorbehalt – Urheberrecht – Rechtseinräumung - Vertraulichkeit

  1. Alle Schutzrechte an den PRODUKTEN stehen dem Rechtsinhaber der Software zu. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Schutzrechtsverletzungen, Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung – ist RateBoard berechtigt, die an die SOFTWARE gewährte Nutzungslizenz mit sofortiger Wirkung einzustellen.
  2. Der Kunde erhält ein zeitlich befristetes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich begrenztes, einfaches Nutzungsrecht an den PRODUKTEN (Software und Dokumentation). Das Nutzungsrecht ermächtigt den Kunden die PRODUKTE in seiner Betriebsstätte auf bestimmte Zeit gegen Bezahlung der vereinbarten Preise zu nutzen. Das Erstellen von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist gestattet, sofern sämtliche Schutzrechtshinweise in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
  3. Die Weitergabe der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, die Abtretung der Lizenz, sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) ist unzulässig bzw. bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch RateBoard.
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere als die vereinbarten Zwecke, außerhalb eines Hoteleriebetriebs oder für entgeltliche oder unentgeltliche Erstellung von Lösungen für sich selbst oder Dritte zu verwenden.
  5. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, abzuändern, zu bearbeiten oder die Software zu dekompilieren, nachzubilden (revers-engineering), zu extrahieren oder zu disassemblieren, den Quellcode zu ermitteln oder Bearbeitungen von irgendeinem Teil der Software zu erstellen, die Software drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben. Erfolgt eine gemäß § 40e UrhG gestattete Dekompilierung, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge. Für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen der sonstigen vom Kunden verwendeten Software, gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Implementierung der SOFTWARE ist der Kunde ausschließlich selbst verantwortlich.

6a. Einsatz von Künstlicher Intelligenz ("RateBoard Next")

  1. Die SOFTWARE in ihrer Version "RateBoard Next" umfasst einen in die SOFTWARE integrierten KI-REVENUE MANAGER, der den Kunden bei der Preisfindung und sonstigen Anwendungsfällen der SOFTWARE unterstützt (nachstehend "KI-REVENUE MANAGER"). Der KI-REVENUE MANAGER ist Teil der PRODUKTE im Sinne dieser AGB; die vorstehenden und nachfolgenden Bestimmungen dieser AGB, insbesondere zu Rechteeinräumung, Gewährleistung und Haftung, gelten für den KI-REVENUE MANAGER entsprechend, soweit in diesem Abschnitt nicht abweichend geregelt. Soweit der KI-REVENUE MANAGER künftig, über die Abgabe von Empfehlungen hinaus, Handlungen unmittelbar in der SOFTWARE selbständig ausführt, ist die Haftung von RateBoard für Schäden, die aus oder in Zusammenhang mit solchen Handlungen entstehen, in entsprechender Anwendung von Abschnitt 8.b ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

  2. RateBoard ist, vorbehaltlich einer im Einzelfall abweichenden Einstufung, "Anbieter" im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 ("KI-Verordnung" oder "AI Act"). Der Kunde ist im Zusammenhang mit dem Einsatz des KI-REVENUE MANAGERS regelmäßig "Betreiber" im Sinne der KI-Verordnung und trägt die dem Betreiber nach der KI-Verordnung obliegenden Pflichten, insbesondere im Hinblick auf die bestimmungsgemäße Verwendung des KI-REVENUE MANAGERS.

  3. RateBoard stellt sicher, dass der KI-REVENUE MANAGER so gestaltet und entwickelt ist, dass für natürliche Personen erkennbar ist, dass sie mit einem KI-System interagieren, soweit dies nicht ohnehin aus den Umständen offensichtlich ist. Werden vom KI-REVENUE MANAGER Inhalte (insbesondere Texte, Empfehlungen oder sonstige Ausgaben) erzeugt, die synthetisch generiert oder maßgeblich durch KI beeinflusst sind, wird RateBoard dies, soweit gesetzlich vorgeschrieben, in geeigneter Weise kennzeichnen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Kennzeichnungen nicht zu entfernen und, soweit ihn als Betreiber eigene Informationspflichten gegenüber Dritten (insbesondere Endkunden oder Mitarbeitern) treffen, diesen selbständig nachzukommen.

  4. Der KI-REVENUE MANAGER ist nicht dazu bestimmt und darf vom Kunden nicht dazu eingesetzt werden, Personen zu manipulieren, deren Fähigkeit zu einer informierten Entscheidung zu beeinträchtigen, Schwachstellen bestimmter Personengruppen auszunutzen, natürliche Personen anhand ihres Verhaltens sozial zu bewerten (Social Scoring) oder in sonstiger Weise für nach der KI-Verordnung verbotene KI-Praktiken verwendet zu werden. Der Kunde hat den KI-REVENUE MANAGER ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks der SOFTWARE (Ermittlung und Vorschlag von Zimmerpreisen sowie damit im Zusammenhang stehenden Auswertungen) einzusetzen.

  5. Der KI-REVENUE MANAGER stellt nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand von RateBoard kein Hochrisiko-KI-System im Sinne des Art. 6 iVm Anhang III der KI-Verordnung dar. Sollte sich die rechtliche Einstufung des KI-REVENUE MANAGERS während der Vertragslaufzeit ändern, wird RateBoard den Kunden hierüber sowie über allenfalls zusätzlich erforderliche Maßnahmen informieren; Abschnitt 11.c (Änderungen der AGB) bleibt unberührt.

  6. RateBoard trifft im Rahmen der Zumutbarkeit geeignete Maßnahmen, um die KI-Kompetenz der mit der Bereitstellung des KI-REVENUE MANAGERS befassten eigenen Mitarbeiter zu fördern. Der Kunde ist seinerseits dafür verantwortlich, im Rahmen der Zumutbarkeit angemessene Maßnahmen zu treffen, um die KI-Kompetenz jener Mitarbeiter und sonstigen Personen zu fördern, die in seinem Auftrag mit der Bedienung und Nutzung des KI-REVENUE MANAGERS befasst sind.

  7. Empfehlungen, Preisvorschläge und sonstige Ausgaben des KI-REVENUE MANAGERS stellen, unbeschadet Abschnitt 8, eine Unterstützung der Entscheidungsfindung des Kunden dar. Die endgültige Entscheidung über die Übernahme dieser Ausgaben obliegt, außer bei Aktivierung des AUTOPILOT gemäß Abschnitt 8.b, ausschließlich dem Kunden.

  8. Eine Haftung von Rateboard gegenüber den Kunden für Empfehlungen, Preisvorschläge und sonstige Ausgaben des KI-REVENUE MANAGERS ist vorbehaltlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen.

  9. Ausschließlich für Bestandskunden (Kunden mit aufrechtem Vertragsverhältnis mit RateBoard, unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Ankündigung über die Veröffentlichung von RateBoard Next) besteht die Möglichkeit, die SOFTWARE ohne KI-REVENUE MANAGER zu nutzen (Produktvariante "PERFORMANCE"). PERFORMANCE umfasst den bisherigen Funktionsumfang der SOFTWARE einschließlich personalisierbarer Dashboards, Benchmarking und AUTOPILOT sowie eine höhere Ratenberechnungsfrequenz von mindestens zehnmal täglich, die im Laufe des Jahres 2027 ausgerollt wird (ausgenommen bleibt der KI-Revenue Manager). Die Nutzung von PERFORMANCE setzt ein aktives Verlangen des Bestandskunden voraus, das gegenüber RateBoard wie folgt geltend zu machen ist: (i) spätestens vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Ankündigung über die bevorstehende Veröffentlichung von RateBoard Next an RateBoard, oder (ii) jederzeit während der laufenden Lizenz. Erfolgt das Verlangen nach Maßgabe von (ii), fällt der Funktionsumfang umgehend auf PERFORMANCE zurück und der KI-REVENUE MANAGER wird deaktiviert; die Lizenzgebühren werden mit dem nächsten Vertragsjahr entsprechend angepasst, sofern das Verlangen mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Verlängerungszeitpunkt bei RateBoard eingegangen ist. Ein Upgrade von PERFORMANCE auf die Produktvariante mit KI-REVENUE MANAGER ("SMART") ist dem Kunden jederzeit möglich.

  10. Die Nutzung des KI-Revenue Managers erfolgt im Rahmen eines je Kunden zur Verfügung stehenden Nutzungskontingents, unabhängig von der Anzahl der Nutzer. Das Kontingent ist so bemessen, dass es den üblichen Basisgebrauch eines durchschnittlichen Hotelbetriebs abdeckt. Bei Überschreitung des Kontingents kann der Kunde auf eine höhere Lizenzstufe upgraden; bis zu einer Einigung kann RateBoard die Nutzung des KI-REVENUE MANAGERS vorübergehend beschränken. Die übrigen Funktionen der SOFTWARE, insbesondere die Preisermittlung und der AUTOPILOT, bleiben davon unberührt. Eine Minderung der Lizenzgebühren ist damit nicht verbunden.

7. Gewährleistung

  1. Gegenstand der Gewährleistung ist die Software ausschließlich in der von RateBoard ausgelieferten Version. Fehler an der Software, die auf nachträgliche Änderungen des Kunden zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Kunden oder Drittprodukten. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

  2. RateBoard gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe (erstmaliger Log-in), dass die SOFTWARE den in der Anwenderdokumentation enthaltenen und auf fehlerfreien Datenträgern ausgeliefert wird und die PRODUKTE den vereinbarten Leistungsbeschreibungen entsprechen.

  3. Der Kunde hat, mit Ausnahme von vereinbarten Updates, keinen Anspruch auf Vornahme von Programmerweiterungen nach Übergabe, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden.

  4. RateBoard übernimmt keine Gewährleistung bei fehlender oder unzureichender Internetverbindung, mangelnder Hardware bzw. wenn der Kunde nicht zeitgemäße Betriebssysteme verwendet. Ferner übernimmt RateBoard keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel sowie auf anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installationsbedingungen) zurückzuführen sind. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an den PRODUKTEN vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist.

  5. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich (E-Mail ist ausreichend) geltend zu machen. Der gerügte Fehler muss ausreichend beschrieben und für RateBoard bestimmbar sein, der Kunde hat ferner für die Fehlerbehebung erforderliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

  6. RateBoard behält sich vor, Fehler nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreien PRODUKTEN oder durch Änderung der Leistung zu beseitigen, es sei denn, die Nachbesserung ist für den Kunden nicht zumutbar. Falls RateBoard Fehlerbeseitigungen durch Änderung der Leistung vornimmt, wird RateBoard den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich ändern. Der Kunde wird RateBoard bei der Beseitigung von Fehlern im erforderlichen Umfang unterstützen.

  7. Der Kunde kann erst bei der Fehlerbeseitigung durch Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs die Herabsetzung der Vergütung bzw bei endgültigem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung den Rücktritt vom Vertrag verlangen.

  8. Bei nur unerheblicher Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Leistung ist die Wandlung des Vertrags ausgeschlossen.

  9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Fehler selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

  10. RateBoard ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von geeigneten Dritten erbringen zu lassen.

8. Haftungsbeschränkungen

  1. RateBoard haftet für keinerlei Handlungen bzw. Entscheidungen, die aufgrund der SOFTWARE getroffen werden. Vorbehaltlich des Punktes 8.b dienen die PRODUKTE von RateBoard lediglich zur Unterstützung des Kunden und erstellen Empfehlungen, die endgültige Entscheidung, diese Empfehlungen anzunehmen, liegt ausschließlich beim Kunden.

  2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Aktivierung des AUTOPILOT die von der SOFTWARE ermittelten Preise und Daten automatisiert und ohne vorherige Überprüfungs- oder Bestätigungsmöglichkeit durch den Kunden an dessen Vertriebskanal übertragen und damit zum Inhalt des an den Endkunden gerichteten Anbots auf Vertragsabschluss werden. Die Haftung von RateBoard für Schäden, die aus oder in Zusammenhang mit den durch den AUTOPILOT ermittelten, übertragenen und/oder einem Anbot oder Vertrag mit dem Endkunden zugrunde gelegten Preisen und sonstigen Daten entstehen, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss erfasst auch jene Preise und sonstigen Daten, die aus oder in Zusammenhang mit einem technischen Fehler der SOFTWARE ermittelt und übertragen werden, es sei denn, der technische Fehler wurde von RateBoard vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

  3. RateBoard haftet nicht für wartungsbedingte Ausfälle sowie für sonstige Ausfälle der zur Verfügung gestellten Software.

  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Daten regelmäßig zu sichern. Empfohlen wird eine tägliche Sicherung. RateBoard haftet nicht für eventuellen Datenverlust bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Sicherung.

  5. Zum Ersatz von Schäden ist RateBoard nur verpflichtet, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von RateBoard zurückzuführen ist. Ein Ersatz bei leichter Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. RateBoard haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen, Ansprüche Dritter, Schäden aufgrund höherer Gewalt oder entgangenen Gewinn.

  6. Die Haftung von RateBoard für grob fahrlässig verursachte Schäden ist auf EUR 500.000,00 beschränkt. Die genannten Haftungsausschlüsse/ -beschränkungen gelten nicht für Personenschäden.Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt.

  7. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

9. Updates– Technischer Support – Wertsicherung

  1. Die von RateBoard gelieferte Software benötigt Updates, um wirkungsvoll arbeiten zu können. Updates sind Verbesserungen und Erweiterungen bereits vorhandener Komponenten und beinhalten außerdem die Instandhaltung des Programms, die Sicherung der Daten und deren Konsistenz. Updates ersetzen zuvor lizenzierte Teile der Software und werden automatisch von der Software installiert und übernommen. Updates können zu zeitweiligen Ausfällen der SOFTWARE führen.

  2. Die Wartung/Instandhaltung beinhaltet Updates und die Anbringung von Features, welche in Absprache mit dem Kunden hinzugefügt oder hinzuprogrammiert werden können.

  3. Während der Vertragslaufzeit ist der Kunde berechtigt, kostenlosen Support über das RateBoard Help Center unter support.rateboard.io in Anspruch zu nehmen.

  4. Telefonischer oder persönlicher Support (vor Ort), der über den kostenlosen Umfang des RateBoard Help Centers hinausgeht, muss gesondert, schriftlich vereinbart werden (E-Mail ist ausreichend) und ist jedenfalls kostenpflichtig.

10. Datenschutz (Privacy), Geheimhaltung und Zustimmung gemäß § 107 TKG

  1. Zu Datenschutz und den Informationspflichten gemäß DSGVO wird auf die Privacy Policy abrufbar unter https://rateboard.io/de/privacy-policy/ verwiesen.
  2. Zu den Zustimmungen und der Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten wir auf den Anhang A der Auftragsbestätigung verwiesen.

11. Schlussbestimmungen

  1. Das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht durch Rechtsgeschäft übertragbar. In allen Fällen einer Rechtsnachfolge kraft Gesetz, weiters bei Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten auf der Seite des Kunden, ist RateBoard innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis davon, berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten aufzukündigen. Der Kunde ist verpflichtet, zuvor beschriebene Änderungen RateBoard binnen 14 Tagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) mitzuteilen.

  2. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen werden durch gültige und durchsetzbare ersetzt, die dem beabsichtigten Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommen. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den AGB.

  3. Änderungen der AGB: RateBoard ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern. RateBoard wird dem Kunden Änderungen der AGB durch Zusendung an die im Angebot des Kunden angegebene E-Mailadresse bekannt geben. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen; die Übermittlung des Widerspruchs per E-Mail ist ausreichend. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht fristgerecht, gelten die geänderten AGB mit Ablauf der Widerspruchsfrist als vereinbart. Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs ist sowohl RateBoard als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Kündigungstermin gemäß diesen AGB zu kündigen. Bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses gelten die bisher vereinbarten AGB fort.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, RateBoard unverzüglich über jede Änderung seiner zuletzt bekannt gegebenen E-Mail-Adresse zu informieren. Solange RateBoard keine Mitteilung über die Änderung der zuletzt bekannt gegebenen E-Mail-Adresse erhält, gelten sämtliche Mitteilungen und Zustellungen an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Kunden, insbesondere die Übermittlung geänderter AGB, als ordnungsgemäß und wirksam zugestellt.

  5. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand.

    i. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen RateBoard und dem Kunden aus und im Zusammenhang mit sämtlichen Angeboten, PRODUKTEN und Leistungen findet – mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen – ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

    ii. Erfüllungsort ist der Sitz der RateBoard GmbH.

    iii. Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit sämtlichen Angeboten, PRODUKTEN und Leistungen ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck (Österreich) zuständig.